Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

COVINI GMBH Am Neuner 45 A-6890 Lustenau

Für alle unsere Verträge gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen verpflichten uns nur, soweit diese schriftlich von uns anerkannt werden.

  1. Vertragsabschluß

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen unserer Produkte vorbehalten.
    Die Bestellannahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung, bei deren Fehlen, des Lieferscheins und der Rechnung. Bei Abweichungen vom Bestellinhalt gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, widerspricht er nicht binnen 2 Arbeitstagen ab Zugang mit Einschreiben.

  2. Preise

    Alle Preise sind Nettopreise ab Werk exklusive Mehrwertsteuer.
    Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
    Preisänderungen infolge Kostenerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor.
    Versand und Transport erfolgen EXW Erfüllungsort Incoterms 2000 auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sobald dem Kunden die Lieferung am Erfüllungsort bereitgestellt wird, geht alle Gefahr auf ihn über.

  3. Lieferfristen

    Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart sein können, beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Daten und Unterlagen, Abklärung aller technischen Fragen sowie Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
    Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, sind wir berechtigt für die Einlagerungskosten 1 % des Rechnungswertes monatlich zu berechnen.
    Unsere Lieferpflicht ruht solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Sie ruht weiters solange wir an der Lieferung aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen gehindert sind. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Verzugsschäden oder –folgen sind gänzlich ausgeschlossen.

  4. Lieferungen

    Wir sind zu Teillieferungen und entsprechend vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. Bei der Lieferung von Sonderteilen behalten wir uns zur Vertragserfüllung eine 10%ige Über- bzw. Minderlieferung vor.
    Restmengen von Abruf- bzw. Rahmenaufträgen werden von uns bis Jahresende ohne Rückfrage ausgeliefert.

    Bevor der Kunde den Empfang der Ware bestätigt, muss die Verpackung auf Transportschäden geprüft werden. Bei einem vorhandenen Schaden darf die Ware nicht angenommen werden, es muss sofort Rücksprache mit dem Kundendienst gehalten werden. Wenn der Kunde den Empfang bestätigt hat, liegt die Haftung beim Kunden.

  5. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung

    Vertragsgegenstand ist ausschließlich das von uns gelieferte Produkt mit den Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck gemäß Produktbeschreibung.
    Festgestellte Mängel sind uns binnen 4 Tagen ab Übergabe schriftlich mitzuteilen, verdeckte Mängel binnen 4 Tagen nach Entdeckung des Mangels. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
    Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistung Fehler, hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Durch Veränderung bzw. Bearbeitung der Verkaufsgegenstände erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch.
    Hat der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruhen bis dahin unsere Gewährleistungspflichten.
    Werden Erzeugnisse nach von Kunden erhaltenen Konstruktionsunterlagen hergestellt, haften wir nur für fachgerechte Fertigung.
    Mit Verkaufsabschluss bestätigt der Kunde seine fachlichen Kenntnisse über die Anwendung der Produkte.
    Machen Dritte Produkthaftungsansprüche geltend, ist der Kunde zu sofortiger Benachrichtigung verpflichtet. Werden fehlerhafte Produkte von Dritten vorgelegt, hat der Kunde für die Beweissicherung zu sorgen.
    Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Soweit unter obigen Bedingungen Ansprüche aus Mängeln oder Mängelfolgen gegen uns begründbar sein sollten, anerkennt der Kunde, dass ihm solche Ansprüche nur in jenem Umfang zustehen, in dem uns Ansprüche gegen die Herstellerfirma des mangelhaften Produkts eingeräumt sind.

  6. Retouren

    Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; die Rücknahme erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

  7. Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 10 % vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen und –spesen zu berechnen.
    Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlungen pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht sofortige Bezahlung zu fordern.
    Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen Ausgleich oder Konkurs eröffnet, wird die gesamte Restschuld fällig. Wird diese nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.
    Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs- SchadenersatzProdukthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.
    Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber und bei schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen.
    Bei Sonderbestellungen kann Anzahlung verlangt werden.

  8. Rücktrittsrecht

    Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung.
    Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamt-entgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  9. Eigentumsvorbehalt

    Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen.
    Zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Zerstörung bzw. Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Er tritt diese Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche an uns ab.
    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die Berechtigung erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder er Sorge haben muss, dass er seine Verbindlichkeit bei Fälligkeit nicht bezahlen kann. Daher tritt der Kunde sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen bis zur Höhe der Kaufpreisforderung an uns ab.
    Er verpflichtet sich, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.
    Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

  10. Gewerbliche Schutzrechte

    Wir haben das ausschließliche Nutzungsrecht an der internationalen Marke Xi unter der unsere Produkte vertrieben werden. Für die Produkte wurden internationale Patente angemeldet, an diesen haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht. Alle gewerblichen Schutzrechte an unseren Produkten sind und bleiben unser Eigentum.
    Der Kunde anerkennt die Patent-, Marken- und gewerblichen Schutzrechte und verpflichtet sich diese nicht anzugreifen bzw.
    die Aufmachung und Gestaltung der Produkte und des sie betreffenden Werbematerials nicht nachzuahmen.
    Der Kunde ist verpflichtet uns über alle ihm bekannt werdenden Verletzungen von Schutzrechten oder Plagiate zu informieren.

  11. Schlussbestimmungen

    Es gilt Österreichisches Recht. Erfüllungsort für die Zahlung ist Klaus in Vorarlberg, Österreich. Gerichtsstand ist Feldkirch, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden an einem anderen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
    Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
    Dieser Vertrag gilt auch für Rechtsnachfolger des Vertrages.

  12. Konsumentenschutz

    Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.